Profitieren Sie von der staatlichen BAFA-Förderung!
Sie wollen Ihre Druckluftstation optimieren oder benötigen neue Drucklufterzeuger?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Programm für “Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss und Kredit” Produkte aus dem Bereich der Drucklufttechnik.
Sie können einzelne Komponenten in Modul 1 “Querschnittstechnologien” oder in Modul 4 “Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen” Ihre gesamte Druckluftstation fördern lassen. Der Förderzuschuss beträgt - je nach Unternehmensgröße - bis zu 50 % auf die Investitionskosten.
Antragsberechtigt sind private sowie kommunale Unternehmen, die ihre Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. Der Förderbetrag beträgt nach De-minimis Verordnung max. 200.000 € pro Vorhaben bei einer Förderquote von bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten. Das Förderprogramm ist gültig bis 30.06.2024, optional sogar bis zum 31.12.2026.
Merkmale und Kriterien der BAFA-Förderung
Modul 1: Querschnittstechnologien
- Kleine Unternehmen (bis 50 Beschäftigte) und Kleinstunternehmen (bis 10 Beschäftigte) erhalten auf die bisher möglichen 40 % Förderzuschuss zusätzlich einen Bonus in Höhe von weiteren 10 %. Somit ist ein Zuschuss von max. 50 % möglich.
- Mittlere Unternehmen erhalten weiterhin max. 40 % Förderzuschuss.
- Größere Unternehmen (ab 500 Beschäftigte) erhalten nun 30 % Zuschuss.
- Pro Vorhaben gilt für dieses Modul ein maximaler Förderbetrag von 200.000 Euro.
- Geförderte Nebenkosten dürfen 30 % der Investitionskosten nicht überschreiten.
Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
- Kleine Unternehmen (bis 50 Beschäftigte) und Kleinstunternehmen (bis 10 Beschäftigte) erhalten auf die bisher möglichen 40 % Förderung zusätzlich einen Bonus in Höhe von weiteren 10 %. Somit ist ein max. Zuschuss von 50 % möglich. Der Investitionszuschuss orientiert sich im Modul 4 an der CO2-Einsparung. Diese beträgt ab sofort max. 1200 Euro pro eingesparte Tonne CO2 pro Jahr für Kleine und Kleinstunternehmen.
- Mittlere Unternehmen erhalten max. 40 % bzw. 900 Euro pro eingesparte Tonne CO2 pro Jahr.
- Größere Unternehmen (ab 500 Beschäftigte) erhalten nun 30 % Zuschuss. Der Investitionszuschuss beträgt maximal 500 Euro pro eingesparte Tonne CO2 pro Jahr.
- Pro Vorhaben gilt für dieses Modul ein Investitionszuschuss von maximal 15 Millionen Euro.
Welche Technologien werden gefördert?
Hocheffiziente Drucklufterzeuger
Kolbenkompressoren für Ihre Werkstatt
Übergeordnete Steuerung
Neu- und Ersatzinvestitionen einer übergeordneten Steuerung SIGMA AIR MANAGER 4.0 für mehrere Kompressoren.
Wärmerückgewinnung
Vorgehensweise Modul 1:
- Prüfen Sie vor der Investition, ob Ihr Projekt förderfähig ist.
- Angebot einholen
- Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach Antragstellung (Empfang der Eingangsbestätigung) auf eigenes finanzielles Risiko beginnen. Sie müssen nicht mehr den Zuwendungsbescheid abwarten.
Hinweis: Dies gilt nur noch bis zum 31.12.2023. Ab dem 01.01.2024 müssen Sie den Zuwendungsbescheid abwarten, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen möchten.
- Bestellung der Anlage
- Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beträgt die betriebsbereite Installation der Anlage 24 Monate.
- Der Verwendungsnachweis ist einschließlich aller erforderlichen Unterlagen spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes beim BAFA einzureichen.
Weitere Informationen zu den Modulen 1 und 4