BAFA-Förderung

Profitieren Sie von der staatlichen BAFA-Förderung!

Sie wollen Ihren alten Kompressor durch einen neuen, effizienten Kompressor ersetzen? Dann sprechen Sie uns an und profitieren Sie gleich doppelt. 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Programm für “Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss und Kredit” Produkte aus dem Bereich der Drucklufttechnik. 

Sie können einzelne Komponenten in Modul 1 “Querschnittstechnologien” oder in Modul 4 “Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen” unter bestimmten Voraussetzungen Teile einer Druckluftstation fördern lassen. Die Förderung richtet sich im Modul 1 an Unternehmen bis 250 Mitarbeiter mit einer Förderquote von 25% für Kleinunternehmen und 20% für mittlere Unternehmen. 

Im Modul 4 können sich nicht nur kleine und mittlere Unternehmen, sondern auch größere Unternehmen Teile ihrer Druckluftstation fördern lassen. Innerhalb der Förderung “Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen" (Premiumförderung) muss pro Vorhaben ein jährliches THG-Einsparpotenzial von mindestens 30% erreicht werden. Für die Antragstellung ist ein Energieberater notwendig. Antragsberechtigt sind private sowie kommunale Unternehmen, die ihre Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.

Merkmale und Kriterien der BAFA-Förderung

Modul 1: Querschnittstechnologien

  • Kleine Unternehmen (bis 50 Beschäftigte) und Kleinstunternehmen (bis 10 Beschäftigte) erhalten 25% Förderzuschuss. Mittlere Unternehmen (bis 250 Beschäftigte) erhalten 20% Förderzuschuss.
  • Größere Unternehmen sind im Modul 1 nicht antragsberechtigt.
  • Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro pro Maßnahme betragen.
  • Geförderte Nebenkosten dürfen 30% der Investitionskosten nicht überschreiten.
  • Pro Vorhaben gilt für dieses Modul ein maximaler Förderbetrag von 200.000 Euro.

Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

  • Kleine Unternehmen (bis 50 Beschäftigte) und Kleinstunternehmen (bis 10 Beschäftigte) erhalten max. 45% Förderzuschuss, mittlere Unternehmen erhalten max. 35% und große Unternehmen max. 25%, bezogen auf die Investitionsmehrkosten gegenüber der bisherigen Technologie.
  • Pro Vorhaben gilt für dieses Modul ein Investitionszuschuss von maximal 20 Millionen Euro.

Welche Technologien werden im Modul 1 gefördert?

Hocheffiziente Drucklufterzeuger

Ersatzinvestitionen von stationären, öleingespritzen und ölfreien Schraubenkompressoren. Die Bestandsanlage, die durch eine Neuanlage ersetzt werden soll, muss sich seit mindestens fünf Jahren im Bestand im Unternehmen befinden und zum Zeitpunkt der Antragstellung voll funktionstüchtig sein. In Verbindung mit einem förderfähigen Kompressor kann zudem ein Lufttrockner, wie z.B. Adsorptionstrockner oder Membrantrockner, mitgefördert werden.

Informationen zu unseren Schraubenkompressoren

BAFA-Schraubenkompressoren

Kolbenkompressoren für Ihre Werkstatt

Ersatzinvestitionen von stationär ölgeschmierten Kolbenkompressoren. Die Bestandsanlage, die durch eine Neuanlage ersetzt werden soll, muss sich seit mindestens fünf Jahren im Bestand im Unternehmen befinden und zum Zeitpunkt der Antragstellung voll funktionstüchtig sein.

Informationen zu unseren ölgeschmierten Werkstattkompressoren

Ölgeschmierte Werkstattkompressoren BAFA förderfähig.

Übergeordnete Steuerung

Ersatzinvestitionen oder auch Nachrüstungen einer übergeordneten Steuerung SIGMA AIR MANAGER 4.0 für mehrere Kompressoren in Verbindung mit dem Austausch eines Kompressors, der mindestens fünf Jahre im Bestand des Unternehmens ist.

Sigma Air Manager Förderung BAFA

Wärmerückgewinnung

Nachrüstung von Wärmerückgewinnungssystemen in Drucklufterzeugern. Voraussetzung ist, dass die Anlage seit fünf Jahren in Betrieb ist.

Informationen zur Wärmerückgewinnung

BAFA fördert Wärmerückgewinnung

Vorgehensweise Modul 1:

  1. Prüfen Sie vor der Investition, ob Ihr Projekt förderfähig ist.
  2. Angebot einholen.
  3. Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnen.
  4. Bestellung der Anlage (erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides).
  5. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beträgt die betriebsbereite Installation der Anlage 36 Monate.
  6. Der Verwendungsnachweis ist einschließlich aller erforderlichen Unterlagen spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes beim BAFA einzureichen.

Weitere Informationen zu den Modulen 1 und 4