Effizienz zahlt sich aus
Das neue Programm umfasst vier Förderungsmodule, lediglich die Module 1 und 4 enthalten relevante Fördermaßnahmen für Druckluft. Noch bis Ende 2022 ermöglicht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, Förderungen beim Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien, auch im Bereich der Drucklufterzeugung.
Dies betrifft neben dem Einsatz von besonders wirtschaftlichen Kompressoren, übergeordneten Steuerungen, Wärmerückgewinnung sowie Erstinvestitionen in Ultraschallmessgeräte, auch energiebezogene Optimierungen von Anlagen und Prozessen.
Merkmale und Kriterien der BAFA-Förderung
Modul 1: Querschnittstechnologien
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten auf die bisher möglichen 30 % Förderung zusätzlich einen Bonus in Höhe von weiteren 10 %. Somit ist ein Zuschuss von 40 % möglich.
- Größere Unternehmen (ab 500 Beschäftigte) erhalten nun 30 % Zuschuss.
- Pro Vorhaben gilt für dieses Modul ein maximaler Förderbetrag von 200.000 Euro.
- Geförderte Nebenkosten dürfen 30 % der Investitionskosten nicht überschreiten.
Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten auf die bisher möglichen 30 % Förderung zusätzlich einen Bonus in Höhe von weiteren 10 %. Somit ist ein Zuschuss von 40 % möglich. Der Investitionszuschuss beträgt maximal 700 Euro pro eingesparte Tonne CO2 pro Jahr.
- Größere Unternehmen (ab 500 Beschäftigte) erhalten nun 30 % Zuschuss. Der Investitionszuschuss beträgt maximal 500 Euro pro eingesparte Tonne CO2 pro Jahr.
- Pro Vorhaben gilt für dieses Modul ein Investitionszuschuss von maximal 10 Millionen Euro.
Welche Technologien werden gefördert?
Hocheffiziente Drucklufterzeuger
Übergeordnete Steuerung
Neu- und Ersatzinvestitionen einer übergeordneten Steuerung SIGMA AIR MANAGER 4.0 für mehrere Kompressoren.
Wärmerückgewinnung
Vorgehensweise Modul 1:
- Prüfen Sie vor der Investition, ob Ihr Projekt förderfähig ist.
- Angebot einholen
- Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach Antragstellung (Empfang der Eingangsbestätigung) auf eigenes finanzielles Risiko beginnen. Sie müssen nicht mehr den Zuwendungsbescheid abwarten.
- Bestellung der Anlage
- Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beträgt die betriebsbereite Installation der Anlage 24 Monate.
- Der Verwendungsnachweis ist einschließlich aller erforderlichen Unterlagen spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes beim BAFA einzureichen.
Weitere Informationen zu den Modulen 1 und 4