BAFA-Förderung

Änderungen im BAFA-Förderprogramm EEW zum 01.05.2023

Das aktuelle Förderprogramm wurde zum 01.Mai 2023 überarbeitet. Im Modul 1 sowie Modul 4, welches die Förderung von Drucklufterzeugern beinhaltet, bleiben die Fördervoraussetzungen unberührt. Eine wesentliche Änderung ist allerdings, dass seit dem 01. Mai 2023 der max. Förderzuschuss erhöht worden ist. 

Ab sofort können Kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen einen Förderzuschuss von bis zu 50 % auf die Investitionskosten erhalten. Das Förderprogramm behält seine Gültigkeit bis zum 30.06.2024, optional sogar bis zum 31.12.2026.

Merkmale und Kriterien der BAFA-Förderung

Modul 1: Querschnittstechnologien

  • Kleine Unternehmen (bis 50 Beschäftigte) und Kleinstunternehmen (bis 10 Beschäftigte) erhalten auf die bisher möglichen 40 % Förderzuschuss zusätzlich einen Bonus in Höhe von weiteren 10 %. Somit ist ein Zuschuss von max. 50 % möglich.
  • Mittlere Unternehmen erhalten weiterhin max. 40 % Förderzuschuss.
  • Größere Unternehmen (ab 500 Beschäftigte) erhalten nun 30 % Zuschuss.
  • Pro Vorhaben gilt für dieses Modul ein maximaler Förderbetrag von 200.000 Euro.
  • Geförderte Nebenkosten dürfen 30 % der Investitionskosten nicht überschreiten.

Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

  • Kleine Unternehmen (bis 50 Beschäftigte) und Kleinstunternehmen (bis 10 Beschäftigte) erhalten auf die bisher möglichen 40 % Förderung zusätzlich einen Bonus in Höhe von weiteren 10 %. Somit ist ein max. Zuschuss von 50 % möglich. Der Investitionszuschuss orientiert sich im Modul 4 an der CO2-Einsparung. Diese beträgt ab sofort max. 1200 Euro pro eingesparte Tonne CO2 pro Jahr für Kleine und Kleinstunternehmen.
  • Mittlere Unternehmen erhalten max. 40 % bzw. 900 Euro pro eingesparte Tonne CO2 pro Jahr.
  • Größere Unternehmen (ab 500 Beschäftigte) erhalten nun 30 % Zuschuss. Der Investitionszuschuss beträgt maximal 500 Euro pro eingesparte Tonne CO2 pro Jahr.
  • Pro Vorhaben gilt für dieses Modul ein Investitionszuschuss von maximal 15 Millionen Euro.

Welche Technologien werden gefördert?

Hocheffiziente Drucklufterzeuger

Neu- und Ersatzinvestitionen von stationär öleingespritzen und ölfreien Schraubenkompressoren.

Informationen zu unseren Schraubenkompressoren

BAFA-Schraubenkompressoren

Übergeordnete Steuerung

Neu- und Ersatzinvestitionen einer übergeordneten Steuerung SIGMA AIR MANAGER 4.0 für mehrere Kompressoren.

Sigma Air Manager Förderung BAFA

Wärmerückgewinnung

Neu- und Ersatzinvestitionen von Wärmerückgewinnungsanlagen. 

Informationen zur Wärmerückgewinnung

BAFA fördert Wärmerückgewinnung

Vorgehensweise Modul 1:

  1. Prüfen Sie vor der Investition, ob Ihr Projekt förderfähig ist.
  2. Angebot einholen
  3. Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach Antragstellung (Empfang der Eingangsbestätigung) auf eigenes finanzielles Risiko beginnen. Sie müssen nicht mehr den Zuwendungsbescheid abwarten.
    Hinweis: Dies gilt nur noch bis zum 31.12.2023. Ab dem 01.01.2024 müssen Sie den Zuwendungsbescheid abwarten, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen möchten.
  4. Bestellung der Anlage
  5. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beträgt die betriebsbereite Installation der Anlage 24 Monate.
  6. Der Verwendungsnachweis ist einschließlich aller erforderlichen Unterlagen spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes beim BAFA einzureichen.

Weitere Informationen zu den Modulen 1 und 4