Betroffen sind Kältetrockner, die in die EU importiert, dort hergestellt, betrieben, gewartet, instand gesetzt und entsorgt werden, wenn sie zu ihrem Betrieb fluorierte Treibhausgase benötigen. Heute markttypische Anlagen setzen i.d.R. Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) als Kältemittel ein. Dabei handelt es sich um solche fluorierte Treibhausgase.
Dieses Positionspapier stuft Kältetrockner zur Trocknung von Druckluft und Inertgasen im Sinne der Verordnung als ortsfeste Kälteanlagen ein. Es bewertet Kältetrockner als Kälteanlagen, die für den handwerklichen und industriellen Einsatz konzipiert sind. Auflagen für das Inverkehrbringen von Haushaltskühl-, Gefriergeräten oder Einrichtungen zur gewerblichen Nutzung gelten nicht für Kältetrockner.