Mit dem Kaeser Full-Service sind Sicherheit und Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Werterhalt über die gesamte Einsatzzeit konsequent sichergestellt.
Erleben Sie unsere Entwicklung von der Maschinenbauwerkstatt zu einem der erfolgreichsten Kompressoren-Hersteller weltweit.
Zum 1.1.2009 trat die geänderte Verpackungsverordnung in Deutschland in Kraft. Diese Verordnung betrifft alle in Verkehr gebrachten Verpackungen.
Der Begriff des privaten Endverbrauchers wurde wie folgt geändert – zu privaten Endverbrauchern zählen ab dem 1.1.2009:
Haushaltungen
und vergleichbare Anfallstellen von Verpackungen, wie
Gaststätten
Hotel
Kantinen
Verwaltungen
Kasernen
Krankenhäuser
Bildungseinrichtungen
karitative Einrichtungen
Freiberufler
typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern, Museen
typische Anfallstellen des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks, Sportstadien, Raststätten
landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe, die über haushaltsübliche Sammelgefäße für Papier, Pappe, Kartonagen und Leichtverpackungen mit nicht mehr als maximal einem 1100-Liter-Umleerbehälter je Stoffgruppe verfügen.
Für die Verwertung von Verpackungen von privaten Endverbrauchern haben wir uns zum 1.1.2009 dem zertifizierten Entsorger Interseroh angeschlossen. Damit sind alle von KAESER KOMPRESSOREN direkt oder über den Handel in Verkehr gebrachten Verpackungen nach §6 der Verpackungsverordnung zertifiziert.
Somit können alle privaten Endverbraucher die Verpackung von Kaeser Produkten in ihrem Sammelbehälter für Verpackungsmaterialien entsorgen.
Coburg im Dezember 2008