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Verpackungsverordnung
 
  

Information zur Umsetzung der geänderten Verpackungsverordnung bei KAESER Kompressoren Deutschland

 

Zum 1.1.2009 tritt die geänderte Verpackungsverordnung in Deutschland in Kraft. Diese Verordnung betrifft alle in Verkehr gebrachten Verpackungen.

Der Begriff des privaten Endverbrauchers wurde wie folgt geändert - zu privaten
Endverbrauchern zählen ab dem 1.1.2009:

  • Haushaltungen

und vergleichbare Anfallstellen von Verpackungen, wie

  • Gaststätten
  • Hotel
  • Kantinen
  • Verwaltungen
  • Kasernen
  • Krankenhäuser
  • Bildungseinrichtungen
  • karitative Einrichtungen
  • Freiberufler
  • typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie
    o Kinos
    o Opern
    o Museen
  • typische Anfallstellen des Freizeitbereichs wie
    o Ferienanlagen
    o Freizeitparks
    o Sportstadien
    o Raststätten.
  • landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe, die über haushaltsübliche Sammelgefäße für Papier, Pappe, Kartonagen und Leichtverpackungen mit nicht mehr als maximal einem 1 100-Liter-Umleerbehälter je Stoffgruppe verfügen.

Für die Verwertung von Verpackungen von privaten Endverbrauchern haben wir uns zum 1.1.2009 dem zertifizierten Entsorger Interseroh angeschlossen. Damit sind alle von KAESER KOMPRESSOREN direkt oder über den Handel in Verkehr gebrachten Verpackungen nach §6 der Verpackungsverordnung zertifiziert.

Somit können alle privaten Endverbraucher die Verpackung von KAESER Produkten in ihrem Sammelbehälter für Verpackungsmaterialien entsorgen.

Coburg im Dezember 2008

 
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