Verpackungsverordnung

Information zur Umsetzung der geänderten Verpackungsverordnung bei KAESER KOMPRESSOREN Deutschland

Zum 1.1.2009 trat die geänderte Verpackungsverordnung in Deutschland in Kraft. Diese Verordnung betrifft alle in Verkehr gebrachten Verpackungen.

Der Begriff des privaten Endverbrauchers wurde wie folgt geändert – zu privaten Endverbrauchern zählen ab dem 1.1.2009:

  • Haushaltungen

und vergleichbare Anfallstellen von Verpackungen, wie

  • Gaststätten

  • Hotel

  • Kantinen

  • Verwaltungen

  • Kasernen

  • Krankenhäuser

  • Bildungseinrichtungen

  • karitative Einrichtungen

  • Freiberufler

  • typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern, Museen

  • typische Anfallstellen des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks, Sportstadien, Raststätten

  • landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe, die über haushaltsübliche Sammelgefäße für Papier, Pappe, Kartonagen und Leichtverpackungen mit nicht mehr als maximal einem 1100-Liter-Umleerbehälter je Stoffgruppe verfügen.

 

Für die Verwertung von Verpackungen von privaten Endverbrauchern haben wir uns zum 1.1.2009 dem zertifizierten Entsorger Interseroh angeschlossen. Damit sind alle von KAESER KOMPRESSOREN direkt oder über den Handel in Verkehr gebrachten Verpackungen nach §6 der Verpackungsverordnung zertifiziert.

 

Somit können alle privaten Endverbraucher die Verpackung von Kaeser Produkten in ihrem Sammelbehälter für Verpackungsmaterialien entsorgen.

 

Coburg im Dezember 2008